Wasserbenützungsgebühr

Detailinformationen zu dem Eintrag
inkl. MWSt0,46 €

Zuständig

Die Vorschreibung der Wasserbenützungsgebühr erfolgt für die mit einer Wasseruhr ermittelten Wassermenge und wird pro m³ bezogenem Wasser verrechnet.

Für landwirtschaftliche Betriebe besteht die Möglichkeit einen 2. Wasserzähler einzubauen, mit dem die Wassermenge für landwirtschaftliche Zwecke ermittelt wird. Diese Verbrauchsmenge ist frei.