Kanalbenützungsgebühr

Detailinformationen zu dem Eintrag
inkl. MWSt2,29 €

Zuständig

Die Kanalbenützungsgebühr wird nach dem tatsächlichen Trinkwasserberbrauch berechnet. Dieser wird mit einer Wasseruhr ermittelt.
Pro Objekt (Gebäude) wird ein Freibetrag von 10 m³ für Gartenbewässerung udgl. abgezogen.
Die Mindestvorschreibung pro Objekt beträgt 100 m³ pro Jahr.

Für landwirtschaftliche Betriebe besteht die Möglichkeit einen 2. Wasserzähler einzubauen, mit dem die Wassermenge für landwirtschaftliche Zwecke ermittelt wird. Diese Verbrauchsmenge ist frei.

 Die Mindestgebühr ist jedoch immer einzuhalten